Als Werkverkehr (innerbetrieblicher Transport) bezeichnet man die Beförderung von Gütern, die dem eigenen Zweck dienen und mit eigenem Personal sowie Kraftfahrzeugen von mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht durchgeführt wird.
Die Güterbeförderung in dieser Form stellt in der Regel für das Unternehmen nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen seiner Gesamttätigkeit dar.
Damit ein Unternehmen den Werkverkehr beim Bundesamt für Güterverkehr anmelden kann, sind einige Voraussetzungen erforderlich.
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, wird Werkverkehr betrieben, der gemäß § 9 GüKG erlaubnisfrei ist.
Die Pflicht, eine Güterschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen, entfällt.