Sie besitzen Fahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht und sind mit diesen Fahrzeugen gewerblich unterwegs?
Dann sind auch Sie durch die EU-Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006 verpflichtet das EG-Kontrollgerät (digitaler Tachograph) zu nutzen.
Unser Ziel ist es, kleinen und mittelständischen Unternehmen das Auslesen, das Auswerten und das Archivieren der Fahrer- und Fahrzeug- Daten zu vereinfachen. Wir arbeiten permanent daran Ihren Aufwand auf ein Minimum zu begrenzen.
- Wir stellen Ihnen die Hardware zum Auslesen zur Verfügung
- Sie erhalten fertige Auswertungen Ihrer Fahrer- und Fahrzeug- Daten
- Ihre Daten werden für den gesetzlichen Zeitraum archiviert
- Auf Wunsch übernimmt WSD auch die Kommunikation mit Behörden,
um Sie, im Falle einer Kontrolle, zu entlasten.
Die WS-Datenmanagement (WSD) stellt seit 2007 einen Service zur Verfügung, mit dem sie in extrem einfacher Form die gesetzlichen Ansprüche, rund um den digitalen Tachographen, erfüllen können. Dadurch wollen wir eine Entlastung Ihres Arbeitsalttages und weniger Bußgelder für Ihr Unternehmen und Ihre Fahrer erreichen.
Dementsprechend liegen unsere Kernkompetenzen in allen Fragen rund um das EG-Kontrollgerät und den damit anfallenden gesetzlichen Fragen, wie zum Beispiel die Lenk- und Ruhezeiten.